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Bereitschaftsdienst

Zur Sicherung der Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters bzw. eines für andere unaufschiebbare richterliche Handlungen zuständigen Richters besteht, wie im richterlichen Geschäftsverteilungsplan geregelt, außerhalb der Öffnungszeiten des Gerichts ein richterlicher Bereitschaftsdienst.

Diesen erreichen Sie außerhalb der regulären Geschäftszeiten

Montag bis Donnerstag von 06:00 bis 09:00 Uhr und 15:30 bis 21:00 Uhr,

Freitag, an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen, am Tag vor Heiligabend und am Tag vor Silvester

von 06:00 bis 09:00 Uhr und 12:00 Uhr bis 21:00 Uhr sowie

Samstag, Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen von 06:00 bis 21:00 Uhr

über das Polizeikommissariat Holzminden (Allersheimer Str. 2, 37603 Holzminden, Telefon 05531-958 0).


Da es sich um eine Rufbereitschaft handelt, ist eine Erreichbarkeit per Fax oder Briefpost nicht gegeben.


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